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Verband Deutscher Pfeifenraucher e. V.
Mitglied im Comitè International des Pipe-Clubs (CIPC)
Kurzfassung der allgemeinen Bestimmungen bzw. Wettkampfregeln
für Deutsche-, und regionale Meisterschaften im Pfeifenlangsamrauchen (Juli 2005)
- Jeder Teilnehmer erhält eine Holzpfeife, 3 g Tabak, 2 Streichhölzer und 1 Holzstopfer.
Filter werden nach Bedarf verteilt.
- Die Stopfzeit beträgt 5 Minuten.
- Die Zeit zum Anzünden beträgt 1 Minute.
- Die Wettkampfzeit zählt ab dem Anzünden.
- Nicht in Gebrauch genommene Streichhölzer werden vom Schiedsrichter wieder eingesammelt.
- Getränke dürfen erst 10 Minuten nach Beginn des Rauchens zu sich genommen werden.
- Der Holzstopfer darf nur benutzt werden, wenn sich die Pfeife im Mund befindet.
- Das Klopfen gegen den Pfeifenkopf ist nicht gestattet.
- Das Pusten in das Pfeifenmundstück und den Pfeifenkopf ist nicht gestattet.
- Das Befeuchten des Pfeifenstopfers ist ebenfalls untersagt.
- Dem Schiedsrichter ist das Erlöschen des Pfeifentabaks in der Pfeife sofort zu melden.
- Dem Schiedsrichter ist auf Verlangen Qualm aus dem Mund zu zeigen.
- An jedem Tisch sitzt ein Schiedsrichter, der die gerauchte Zeit in die Startkarte einträgt.
- Schiedsrichter und Teilnehmer quittieren die eingetragene Zeit mit ihrer Unterschrift.
- Sollten Beschwerden auftreten, sind diese dem Schiedsrichter zu melden.
- Alle Schiedsrichter unterstehen dem Oberschiedsrichter, der in letzter Instanz entscheidet.
- Die Damen- und Herrenmannschaften bestehen aus je vier Teilnehmern. Davon werden die drei besten Ergebnisse
gewertet. Das schlechteste Ergebnis wird gestrichen.
Stand: 13. Juli 2005
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